Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in
- Grundausbildung,
- besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
.
Grundausbildung
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
- Rückwärtsfahren und Wenden,
- Halten und Parken,
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
- Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
- Überholen,
- Vorfahrt,
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
- Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
- Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
- Gefahrbremsung.
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
Sonderfahrten | |||
Klassen |
Gesetzlich vergeschriebene Sonderfahrten Überland Autobahn Nachfahrt |
||
A unbeschränkt A beschränkt |
5 | 4 | 3 |
A1 |
5 |
4 | 3 |
B |
5 |
4 | 3 |
BE |
3 |
1 | 1 |
C |
5 |
2 | 3 |
CE |
5 |
2 | 3 |